Praxistipp

Es ist Arbeitnehmern bis zum 30. Juni 2022 weiterhin möglich, in einem während der Kurzarbeit neu aufgenommenen Minijob anrechnungsfrei hinzuzuverdienen.

KUG-Sonderregelungen erneut verlängert

Die gelockerten Voraussetzungen beim Bezug von Kurzarbeitergeld (KUG) und die höheren Leistungssätze bei längerer Kurzarbeit sind bis Ende Juni 2022 verlängert worden. Darüber hinaus wurde die maximale Bezugsdauer erhöht, sodass Betriebe bis zu 28 Monate in Kurzarbeit bleiben können. Einem entsprechenden Bundestagsbeschluss hat der Bundesrat am 11. März 2022 zugestimmt.

Das KUG hat sich während der Corona-Pandemie als wirksames Instrument erwiesen, um Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern. Um die finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise für Unternehmen und die betroffenen Beschäftigten so gut es geht abzufedern, wurde das KUG 2020 und 2021 um pandemiebedingte Sonderregelungen ergänzt.

Einige der Sonderregelungen wurden mit dem „Gesetz zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen“, das am 25. März 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist, nochmals bis zum 30. Juni 2022 verlängert.