Alkohol - Gefahr am Arbeitsplatz

Verantwortung der Vorgesetzten

Besteht der Verdacht einer Alkoholabhängigkeit, sollten Vorgesetzte den Betroffenen umgehend unter vier Augen ansprechen. Im Gespräch sollte immer an die Arbeitsleistung und das konkrete Geschehen angeknüpft werden. Die Vorkommnisse sollten dokumentiert und mit dem Mitarbeiter besprochen werden: Was ist passiert, warum hat dies den Betrieb gestört und wo lag die Gefährdung im Betriebsablauf? Der Arbeitgeber sollte in dem Gespräch deutlich machen, dass er sich Sorgen macht und Hilfe anbieten, z.B. den Kontakt zu einer Beratungsstelle vor Ort herstellen.

Wichtig ist ein sachlicher und ruhiger Umgang mit dem Thema und die klare Botschaft, dass der Betrieb die Problematik konsequent begleitet. Gleichzeitig soll auch vermittelt werden, dass dem Betroffenen eine faire Chance geboten wird, wenn dieser sich seiner Suchterkrankung stellt und aktiv bei der Bekämpfung des Problems mitwirkt. Letztlich muss der Mitarbeiter selbst erkennen, dass er ein Problem hat und Hilfe auch annehmen wollen.

Ist ein Beschäftigter alkoholisiert, muss der Arbeitgeber ihn am Weiterarbeiten hindern. Sobald er sich selbst oder andere gefährden könnte, ist dafür zu sorgen, dass er unbeschadet nach Hause kommt. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bezieht sich auf einmalige Ereignisse, aber auch auf den Verdacht einer Alkoholabhängigkeit.

Fürsorgegespräche meist erfolgreich

Handelt es sich um einen einmaligen Vorfall, sind solche Fürsorgegespräche erfolgversprechend. Meist geht es um ein Fehlverhalten und nicht um eine Suchterkrankung. Gelingt es dem Mitarbeiter umzusteuern, ist das Thema für den Arbeitgeber erledigt und das sollte er im Rückmeldegespräch nach etwa vier Wochen auch signalisieren. Falls nicht, müssen weitere Lösungen gefunden werden. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen empfiehlt einen sog. 5-Stufen-Plan, in den im Laufe mehrerer Wochen nach und nach auch Betriebsrat oder Suchthelfer und die Personalabteilung einbezogen werden, bis es zur positiven Verhaltensänderung oder (im ungünstigsten Fall) zur Kündigung kommt.

Betroffene können nach einer Suchtepisode wieder zu voller Leistungsfähigkeit zurückkehren und etwa zu Ansprechpartnern bei Suchtproblemen ernannt werden oder im Unternehmen Selbsthilfegruppen gründen

Praxistipp

Wegen der Corona-Pandemie mussten viele Arbeitnehmer ins Homeoffice wechseln. Die soziale Kontrolle durch Kollegen oder Vorgesetzte fällt weg, und damit steigt die Gefahr, dass mehr Alkohol konsumiert wird. Um diesem Risiko vorzubeugen, sollten Arbeitnehmer sich feste Tagesabläufe schaffen, Arbeitszeit und Freizeit räumlich trennen und den Arbeitsbereich nach  Feierabend „symbolisch“ verlassen. Es sollten auf keinen Fall neue Gewohnheiten begonnen werden, wie z. B. das erste Glas schon zum Mittagessen, nur weil es niemand mitbekommt.