Ausnahmeregelung: Krankschreibung ohne Arztbesuch

Aufgrund der Corona-Pandemie müssen Patienten mit einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege nicht allein deshalb ihren Arzt aufsuchen, um eine Arbeitsunfähigkeit attestiert zu bekommen. In diesen Fällen dürfen Ärzte nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für bis zu 14 Tage ausstellen und dem Patienten per Post zusenden. Das Gleiche gilt auch für die Ausstellung einer ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes. Voraussetzung dafür ist, dass die Versicherten weder in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das neue Coronavirus nachgewiesen wurde, noch sich in einem Gebiet aufgehalten haben, in dem gehäuft COVID-19-Fälle auftreten.

Diese Ausnahmeregelung, die die medizinischen Kapazitäten für schwer an COVID-19-erkrankte Patienten vergrößern und die Ansteckungsgefahr verringern soll, haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband beschlossen. Sie gilt zunächst bis zum 23. Juni 2020. Da die Postzustellung der AU-Bescheinigung nicht direkt an den Arbeitgeber erfolgt, sondern aus Datenschutzgründen an den Versicherten, sollten Arbeitgeber Kulanz zeigen, wenn sich das Eintreffen des Formulars aus postalischen Gründen verzögert.