Einführung des Übergangsbereichs

Ab dem 1. Juli 2019 wird für die sog. Midijobs die bisherige Gleitzone durch den Übergangsbereich abgelöst. Damit erhöht sich die monatliche Entgeltobergrenze von 850 EUR auf 1.300 EUR, bis zu der ein Midijobber geringere Sozialabgaben zahlen muss. Die Neuregelungen wirken sich auch auf das DEÜV-Meldeverfahren aus.