Auszubildende: Höhere Zuschüsse vereinbart

Auszubildende haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf die Sicherung ihres Lebensunterhalts durch die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bzw. das Ausbildungsgeld (Abg). Mit dem Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes sieht das Bundeskabinett nun folgende Änderungen vor:

Bedarfssätze und Freibeträge werden erhöht

Die Anhebungen aus dem 16. Änderungsgesetz zum BAföG werden auf das SGB III übertragen. Vor allem die Pauschalen für Unterkunftskosten sollen angehoben werden. Davon sollen Auszubildende profitieren, die einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld haben.

Bedarfssatzstruktur wird vereinfacht

Die Bedarfssätze von BAB und Abg sollen stärker vereinheitlicht und eine Vielzahl an unterschiedlichen Sonderregelungen beseitigt werden.

Ausbildungsgeld wird erhöht und einfacher ausgestaltet

Wer im Eingangsverfahren bzw. im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen oder an vergleichbaren Maßnahmen anderer Träger teilnimmt, soll zukünftig mehr Geld erhalten. Unterschiede in der Höhe während der Ausbildung werden abgeschafft. Außerdem soll der Bedarfssatz bei einer individuellen betrieblichen Qualifizierung im Rahmen einer Unterstützten Beschäftigung deutlich erhöht werden.