Stellungnahme von Franz Knieps zum Koalitionsvertrag

Anfang Februar haben CDU und SPD auf 177 Seiten die politischen Eckpfeiler für die nächste Große Koalition gesetzt – ein großer Wurf sind die Vereinbarungen indes nicht. Statt eine klare Vision für die Zukunft zu formulieren oder gar konkrete Pilotprojekte zu benennen, bleibt das Papier in vielen Bereichen vage und enthält v. a. Absichtserklärungen. Einige Lichtblicke gibt es dennoch.

Für die Betriebskrankenkassen ist insbesondere erfreulich, dass die Politik die seit langem überfällige Reform des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) in letzter Sekunde doch noch auf die Agenda genommen hat. Die Koalitionäre wollen den RSA nun „mit dem Ziel eines fairen Wettbewerbs weiterentwickeln und ihn vor Manipulation schützen“. Das ist ein Paradigmenwechsel, der als Grundlage für einen insgesamt gerechteren Verteilmechanismus im Gesundheitsfonds taugt. Bislang profitiert vom Morbi-RSA in erster Linie eine Kassenart, die überwiegende Mehrheit aller gesetzlichen Kassen hat das Nachsehen. Denkbar wäre beispielsweise eine Lösung, die sich nicht nur an der Morbidität der Versicherten, sondern auch an ihrem aktuellen Gesundheitszustand orientiert. Benachteiligte Kassen könnten durch ein solches Hybridmodell zu den anderen aufschließen.

Ein Schritt in die richtige Richtung sind die Koalitionsvereinbarungen zur Pflege. Insbesondere die hohen körperlichen und psychischen Belastungen des Pflegepersonals müssen dringend abgebaut und der Pflegeberuf aufgewertet werden. Dies kann nur durch zielgerichtete Programme der Prävention und Gesunderhaltung für die Beschäftigten gelingen, wie es die Vereinbarungen vorsehen. Nun gilt es, die „Konzertierte Aktion Pflege“ zügig umzusetzen. Die demografische Entwicklung und der akute Fachkräftemangel in der Branche dulden keinen weiteren Aufschub. Um eine nachhaltige Entlastung der Arbeitnehmer zu erzielen, muss die Politik die Unternehmen bei der Pflege allerdings sehr viel stärker als bisher in ihre Planungen einbinden und Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) und Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) im Bewusstsein der Arbeitgeber verankern. Mittelfristig könnten überdies auch verpflichtende Regelungen für Arbeitgeber greifen, Pfleger in Zukunft besser vor Gesundheitsgefahren zu schützen.