Assistierte Ausbildung

Voraussetzungen für die Förderung

Gefördert werden junge Menschen (in der Regel gilt hier eine Altersgrenze von 25 Jahren), die entweder lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind. Weitere Voraussetzung: Sie verfügen noch nicht über eine berufliche Erstausbildung und würden eine solche ohne die Förderung auch nicht beginnen (können).

Erweitert wird der förderfähige Kreis um junge Menschen, die aufgrund besonderer Lebensumstände eine Ausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich abschließen würden.

Für die Ausbildungsbetriebe gibt es keine besonderen Voraussetzungen. Sie müssen lediglich bereit sein, einen förderungsbedürftigen jungen Menschen auszubilden. Erhalten sie allerdings bereits einen Zuschuss für die betriebliche Einstiegsqualifizierung, so können sie nicht zusätzlich Mittel für die Assistierte Ausbildung erhalten.