Arbeitsschutz in Coronazeiten

Die Notwendigkeit, den Infektionsschutz zu erhöhen und die persönlichen Kontakte auf ein Minimum herunterzufahren, hat auch die Arbeitswelt  erreicht. Diese Maßnahmen zum Schutz vor Corona werden nun durch die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ergänzt, die ab dem 27. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Sie gilt vorerst nur bis zum 15. März 2021, eine Fortführung ist aber sehr wahrscheinlich.