Pflegeversicherung: Elterneigenschaft nachweisen

Aufgrund des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes gab es umfassende Änderungen beim Pflegeversicherungsbeitrag. So wurde der Beitragszuschlag für Kinderlose erhöht und Familien mit mehreren jüngeren Kindern entlastet. Bei beiden Regelungen ist der Nachweis der Elterneigenschaft entscheidend.