Mindestlohn: Ab 2018 keine Ausnahmen mehr

Ab dem 1. Januar 2018 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 EUR als Lohnuntergrenze ausnahmslos in allen Branchen. Eine entsprechende Übergangsregelung ist zum 31. Dezember 2017 ausgelaufen. Danach durften Branchenmindestlöhne nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns – mindestens aber 8,50 EUR – liegen. Diese Regelung betraf die Fleischwirtschaft, die Land- und Forstwirtschaft, den Gartenbau, die Textil- und Bekleidungsindustrie sowie Großwäschereien. Ab 2018 sind somit Tarifverträge, die unter dem Mindestlohn liegen, nicht mehr zulässig. Auch die Übergangsregelung für Zeitungszusteller lief zum Jahresende aus, sodass diese Gruppe nun ebenfalls 8,84 EUR erhält.