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FAQ zur neuen Vorgangs-ID im DEÜV-Meldeverfahren
Mit dem 7. SGB-IV Änderungsgesetz wurde zum 1. Januar 2021 eine neue Vorgangs-ID im DEÜV-Meldeverfahren eingeführt. Arbeitgeber haben seit dem 1. Januar 2021 in jeder DEÜV-Meldung eine separate Vorgangs-ID anzugeben, sofern diese einen Vorgang auslösen kann (z. B. Anmeldung oder Entgeltmeldung). In Abgrenzung hierzu haben Arbeitgeber in DEÜV-Meldungen, die innerhalb eines Geschäftsvorgangs abgegeben werden (z. B. GKV-Monatsmeldung) die dem Vorgang zugeordnete Vorgangs-ID anzugeben.
Die Vorgangs-ID ist ein weiteres Identifizierungsmerkmal, mit dessen Hilfe Arbeitgeber Rückmeldungen, Anforderungen oder Bestätigungen der Sozialversicherungsträger dem jeweiligen Vorgang besser zuordnen können. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben einen Fragen- und Antwortenkatalog erarbeitet, der die wesentliche Fragen zur Umsetzung der neuen Vorgangs-ID in den Abrechnungsprogrammen der Arbeitgeber und zum Umgang in der betrieblichen Praxis beantwortet. Der Fragen- und Antwortkatalog ist unter https://gkv-datenaustausch.de/media/dokumente/faq/FAQ_Vorgangs-ID_2021-01-01.pdf abrufbar.