Bundesrat beschließt Rentenerhöhung

Der Bundesrat hat am Freitag der Rentenwert-Bestimmungsverordnung 2016 zugestimmt. Danach werden die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung sowie die Geldleistungen der Unfallversicherung ab Juli in den alten Bundesländern um 4,25 Prozent, in den neuen Ländern um 5,95 Prozent steigen.

Mit der Verordnung wird der Rentenwert West auf 30,45 Euro, der Rentenwert Ost auf 28,66 Euro angehoben. Durch Vervielfältigung des aktuellen Rentenwerts mit den persönlichen Entgeltpunkten und dem Rentenartfaktor ergibt sich der individuelle Monatsbetrag einer Rente. Die stärkste Rentenerhöhung seit zwanzig Jahren ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Löhne und Gehälter im Bezugszeitraum in den alten Bundesländern um 3,78 Prozent und in den neuen Ländern sogar um 5,48 Prozent gestiegen sind. Berücksichtigt wurden außerdem die Veränderung des durchschnittlichen Beitragssatzes in der allgemeinen Rentenversicherung des Jahres 2015 gegenüber dem Jahr 2014, die unveränderten Aufwendungen für die geförderte private Altersvorsorge (Altersvorsorgeanteil) in Höhe von 4 vom Hundert und der Nachhaltigkeitsfaktor, der die Veränderung beim Verhältnis von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden abbildet.

Der Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte verändert sich ebenfalls entsprechend dem Rentenwert in der allgemeinen Rentenversicherung. Der neue allgemeine Rentenwert ab dem 1. Juli 2016 beträgt daher 14,06 Euro, der allgemeine Rentenwert (Ost) 13,22 Euro.

Der Dynamisierungsfaktor für die Geldleistungen der Unfallversicherung in den alten Ländern ergibt sich aus dem Anpassungssatz für den aktuellen Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung. Er beträgt damit 1,0425. Die Änderung erfolgt zum 1. Juli 2016. Der Anpassungsfaktor für die Geldleistungen der Unfallversicherung in den neuen Ländern entspricht dem Dynamisierungssatz für den aktuellen Rentenwert (Ost) in der gesetzlichen Rentenversicherung. Er beläuft sich auf 1,0595. Die Anpassung wird ebenfalls zum 1. Juli vorgenommen. Das Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt vom selben Zeitpunkt an für Versicherungsfälle im Westen zwischen 344 Euro und 1.374 Euro monatlich, im Osten zwischen 319 Euro und 1.278 Euro.

Pünktlich zum Start des neuen Ausbildungsjahres sind zum 1. August einige wichtige Änderungen im Berufsbildungsgesetz in Kraft getreten. Es geht dabei...

Seit dem 1. Januar 2023 sind Arbeitgeber verpflichtet, der Rentenversicherung die für Betriebsprüfungen notwendigen Daten elektronisch aus einem...

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 22. Juli 2024 (Aktenzeichen: L 3 U114/23) entschieden, dass bei einer Corona-Infektion...

Zum 1. September bzw. 1. Oktober 2024 beginnt an vielen Hochschulen das Wintersemester. Für Studierende, die nebenher eine mehr als geringfügige...

Der elektronische Widerruf eines SEPA-Lastschriftmandates ist bislang über das Datenaustauschverfahren Arbeitgeberkonto (DSAK) nicht möglich....

Der Gleichstellungsgrundsatz, der im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz festgelegt ist, schützt Leiharbeitnehmer vor einer Schlechterstellung gegenüber...

weitere News