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Versicherungsnummer bei unbekanntem Geburtsdatum
Zur eindeutigen Identifizierung der versicherten Personen ist deren Geburtsdatum besonders wichtig. Grundsätzlich ist es amtlichen Dokumenten (z. B. Ausweis oder Reisepass) zu entnehmen, damit bei den Leistungsträgern nicht unterschiedliche Daten erfasst sind. Insbesondere bei ausländischen Staatsangehörigen ist das Geburtsdatum jedoch oft unbekannt. In diesem Punkt haben die Spitzenverbände der Sozialversicherung am 9. März 2016 eine Änderung des Rundschreibens "Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung" vereinbart.
Liegt dem Arbeitgeber kein Geburtsdatum vor, kann es im Datenbaustein Geburtsangaben (DBGB) in der Form "XXXX 00 00" (JJJJMMTT; Geburtstag und Geburtsmonat unbekannt) oder "XXXX XX 00" (Geburtstag unbekannt) angegeben werden. Bei der Neuvergabe einer Versicherungsnummer durch die DSRV wird im ersten Fall der Geburtstag in der Versicherungsnummer mit dem aktuellen Tag der Vergabe der Versicherungsnummer ersetzt. Der Geburtsmonat bleibt unverändert. Meldet der Arbeitgeber etwa als Geburtsdatum 19880000, wird daraus bei einer Vergabe der Versicherungsnummer am 17.05.2016 als Geburtsdatum in der Versicherungsnummer "170088" (TTMMJJ). Ist nur der Geburtstag unbekannt, der Betrieb meldet z. B. 19861200, so wird das Geburtsdatum unverändert in die neu vergebene Versicherungsnummer übernommen und lautet "001286".
Aufgrund des starken Anstiegs der Asylbewerber- und Flüchtlingszahlen mit unbekanntem Geburtsdatum gewinnt eine weitere Regelung an Bedeutung. Reichen die Seriennummern dieses Geburtsdatums nicht aus, so wird der Geburtstag um die Konstante 32 - gegebenenfalls zweimal - erhöht, so dass bei diesem Personenkreis die Geburtsdaten 01 00 XX bis 95 00 XX in der Versicherungsnummer erscheinen können. Dies ist erforderlich, um den Überlauf von bestimmten Versicherungsnummernkontingenten zu verhindern.