BAuA beantwortet Fragen zu Fachkräften für Arbeitssicherheit
Betriebliche Abläufe müssen vor allem eines sein: sicher. Die betriebliche Sicherheit liegt in der Verantwortung des Arbeitsgebers und ist somit eine der grundlegenden Führungsaufgaben. Um die Erfüllung dieser Aufgabe zu gewährleisten, wird der Arbeitgeber durch das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit, kurz Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), dazu verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Sie beraten den Arbeitgeber, damit die gesetzlichen Vorschriften zu Sicherheit und zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im jeweiligen Betrieb entsprechend umgesetzt werden. Darüber hinaus setzen sie sich dafür ein, dass die Maßnahmen des Arbeitsschutzes einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen.
Um Arbeitgeber und (werdende) Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu unterstützen, hat die BAuA ihr Internetangebot nun um die Rubrik "Fragen rund um die Ausbildung und die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit" erweitert. Gegliedert in insgesamt 20 Fragen werden hier Informationen zur Rechtslage, zur Ausbildung und zu den Aufgaben der Sifas gegeben. So kann sich der Leser schnell und systematisch informieren. Zudem findet er weiterführende Informationen und Ansprechpartner.
Den Fragenkatalog gibt es im Internetangebot der BAuA der Adresse www.baua.de/sifa.
Quelle: PM BAuA 12/16